Fragen zur Prüfungsanfechtung

Wir beantworten Ihre Fragen zur Prüfungsanfechtung

Wir beantworten Ihre Fragen zur Prüfungsanfechtung

Bevor Sie uns mit einer Prüfungsanfechtung beauftragen, können Sie sich hier über die wichtigsten, auftretenden Fragen informieren. Sollten Sie nach gründlichem Lesen unserer Antworten immer noch Fragen haben, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem spezifischen Fall.

Welche Prüfungen können angefochten werden?
Prinzipiell kann gegen jede Form einer Prüfung vorgegangen werden. Der Grund dafür ist, dass die Ausstellung eines Prüfungsbescheids einen Verwaltungsakt darstellt. Dieser kann, unter Einhaltung gesetzlich vorgegebener Fristen, in jedem Fall angefochten werden. Unabhängig davon, ob eine Prüfung nicht bestanden wurde oder das Ergebnis nicht zufriedenstellend war.
Wann ist die Anfechtung möglich?

Leider kommt es häufig vor, dass eine Prüfung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Wenn die folgenden Fragen mit „Ja“ beantwortet werden können, kann dies bereits ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Prüfung sein:

  • Hat der Prüfer auf „seine“ Lösung bestanden, obwohl die Antwort des Prüflings vertretbar gewesen wäre?
  • Hat der Prüfer nur die „alte“ Lösung zugelassen, weil ihm die „neue“ Lösung nicht bekannt gewesen ist?
  • Ist der Prüfer von einem anderen Sachverhalt ausgegangen, weil er die Prüfung noch von einem anderen Termin zu kennen glaubte?
  • Hat der Prüfer die Antworten des Prüflings mit abschätzigen Bemerkungen versehen oder sich sonst über dessen Ausführungen lustig gemacht?
  • Wurde die Arbeit nicht richtig bewertet, weil das Gesamtbild der Prüfung oder die Schrift des Prüflings dem Prüfer nicht gepasst haben?
  • Ist ein Unterschied zwischen der Note und der Begründung der Leistung zu erkennen?
  • Wurde die Prüfung durch äußere Einflüsse erschwert (z.B. Lärm, Störung durch Mitprüflinge, Hitze/Kälte etc.)?
  • Sind die Prüfungsvoraussetzungen unterschiedlich gewesen, z.B. hatte ein Prüfling nur drei Kochplatten, die anderen Prüflinge aber vier?
  • Sind die Zeiten für die einzelnen Prüfabschnitte nicht eingehalten worden?
  • Hat der Prüfer an der Prüfung teilgenommen, obwohl er gesundheitlich dazu nicht in der Lage war (z.B. er war erkältet oder hatte Zahnschmerzen und war daher unkonzentriert)?
  • Hat der Prüfer nicht an der gesamten Prüfung teilgenommen, weil er rauchen war, ständig telefoniert hat, sich mit anderen Dingen beschäftigt hat etc?

Diese Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschließend, aber beispielhaft für eventuelle Fehler in der jeweiligen Prüfungssituation. Wenn sich bereits hieraus begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prüfung ergeben sollten, dann empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Gibt es eine Frist, die einzuhalten ist?
Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel 4 Wochen und muss in jedem Falleingehalten werden, da ansonsten der Bescheid für die Prüfungsleistung nicht mehr wirksam angegangen werden kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, bereits frühzeitig den Kontakt mit uns zu suchen. Zwar können Sie den Widerspruch auch selbst einlegen, doch empfiehlt es sich uns bereits hier mit dieser Aufgabe zu betrauen. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Widerspruch korrekt und fristgerecht eingereicht wurde.
Wie groß sind meine Chancen auf Erfolg?
Hier können wir Ihnen leider keine exakte Angabe machen, da der Erfolg von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig ist. Sind bei der Prüfung eklatante Verfahrensfehler eingetreten, sind die Chancen einer erfolgreichen Prüfungsanfechtung verhältnismäßig hoch. Schwieriger wird es, sofern Sie sich mit einem Prüfer um die Bewertung Ihrer Prüfung streiten. Hier können sich Prüfer auf ihren „Bewertungsspielraum“ beziehen, der ihnen rechtlich zusteht. An dieser Stelle ist es unsere Aufgabe, den jeweiligen Prüfer davon zu überzeugen, dass Bewertungsfehler vorliegen.

  • Bei Verfahrensfehlern -> sehr gute Chancen auf eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung
  • Bei Bewertungsfehlern -> es bestehen Chancen auf eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung, jedoch gestaltet sich das Verfahren wesentlich schwieriger.
Gibt es Risiken bei der Anfechtung?
An dieser Stelle darf und soll nicht verschwiegen werden, dass eine Anfechtung nicht gänzlich ohne Risiken ist. Im ungünstigsten Fall, also wenn der Rechtsstreit letztendlich verloren gehen sollte, werden neben den eigenen Rechtsanwaltskosten auch die Gerichtsgebühren und die Kosten der Gegenseite zu tragen sein. Daher ist es wichtig an der Ermittlung des Sachverhalts mit großem Engagement mitzuwirken, da dies die notwendige Voraussetzung ist, um erfolgreich die eigenen Interessen durchsetzen zu können.

Je genauer der zu prüfende Sachverhalt bekannt ist, umso genauer kann man die entscheidenden Fehler herausarbeiten. Selbstverständlich sollte sein, bei der Mitarbeit an der Sachverhaltsermittlung nichts auszulassen und bei der Wahrheit zu bleiben. Nur so lassen sich später unliebsame Überraschungen vermeiden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Eine genaue Kosteneinschätzung für eine Prüfungsanfechtung ist sehr schwierig, da die Kosten je nach Aufwand der Sichtung von Klausuren/Prüfungsunterlagen und dem Widerspruchsverfahren steigen und fallen können. Des Weiteren kann der Ausgang des Verfahrens die Kosten noch einmal beeinflussen. Gerne nennen wir Ihnen die zu erwartenden Minimal- und Maximalkosten für Ihren konkreten Fall. Rufen Sie uns doch einfach an.