Bevor Sie uns mit einer Prüfungsanfechtung beauftragen, können Sie sich hier über die wichtigsten, auftretenden Fragen informieren. Sollten Sie nach gründlichem Lesen unserer Antworten immer noch Fragen haben, zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem spezifischen Fall.
Leider kommt es häufig vor, dass eine Prüfung nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Wenn die folgenden Fragen mit „Ja“ beantwortet werden können, kann dies bereits ein Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Prüfung sein:
- Hat der Prüfer auf „seine“ Lösung bestanden, obwohl die Antwort des Prüflings vertretbar gewesen wäre?
- Hat der Prüfer nur die „alte“ Lösung zugelassen, weil ihm die „neue“ Lösung nicht bekannt gewesen ist?
- Ist der Prüfer von einem anderen Sachverhalt ausgegangen, weil er die Prüfung noch von einem anderen Termin zu kennen glaubte?
- Hat der Prüfer die Antworten des Prüflings mit abschätzigen Bemerkungen versehen oder sich sonst über dessen Ausführungen lustig gemacht?
- Wurde die Arbeit nicht richtig bewertet, weil das Gesamtbild der Prüfung oder die Schrift des Prüflings dem Prüfer nicht gepasst haben?
- Ist ein Unterschied zwischen der Note und der Begründung der Leistung zu erkennen?
- Wurde die Prüfung durch äußere Einflüsse erschwert (z.B. Lärm, Störung durch Mitprüflinge, Hitze/Kälte etc.)?
- Sind die Prüfungsvoraussetzungen unterschiedlich gewesen, z.B. hatte ein Prüfling nur drei Kochplatten, die anderen Prüflinge aber vier?
- Sind die Zeiten für die einzelnen Prüfabschnitte nicht eingehalten worden?
- Hat der Prüfer an der Prüfung teilgenommen, obwohl er gesundheitlich dazu nicht in der Lage war (z.B. er war erkältet oder hatte Zahnschmerzen und war daher unkonzentriert)?
- Hat der Prüfer nicht an der gesamten Prüfung teilgenommen, weil er rauchen war, ständig telefoniert hat, sich mit anderen Dingen beschäftigt hat etc?
Diese Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschließend, aber beispielhaft für eventuelle Fehler in der jeweiligen Prüfungssituation. Wenn sich bereits hieraus begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prüfung ergeben sollten, dann empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Termin mit uns zu vereinbaren.
- Bei Verfahrensfehlern -> sehr gute Chancen auf eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung
- Bei Bewertungsfehlern -> es bestehen Chancen auf eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung, jedoch gestaltet sich das Verfahren wesentlich schwieriger.
Je genauer der zu prüfende Sachverhalt bekannt ist, umso genauer kann man die entscheidenden Fehler herausarbeiten. Selbstverständlich sollte sein, bei der Mitarbeit an der Sachverhaltsermittlung nichts auszulassen und bei der Wahrheit zu bleiben. Nur so lassen sich später unliebsame Überraschungen vermeiden.