Ablauf der Prüfungsanfechtung

Wir skizzieren Ihnen den groben Ablauf in der Prüfungsanfechtung

Wir skizzieren Ihnen den groben Ablauf in der Prüfungsanfechtung

Ablauf der Prüfungsanfechtung

Um Ihnen eine ungefähre Vorstellung von dem Ablauf einer Prüfungsanfechtung zu geben, skizzieren wir Ihnen die wichtigsten Schritte, welche vorzunehmen sind. Sollten Sie den Eindruck gewinnen, eine Prüfungsanfechtung in die eigenen Hände nehmen zu können, möchten wir an dieser Stelle mit aller Dringlichkeit von diesem Vorhaben abraten. Die Erfolgschancen der Prüfungsanfechtung sinken drastisch, sobald verfahrenstechnische Fehler begangen werden. Bedenken Sie an dieser Stelle auch, dass Sie Ihre Prüfungsergebnisse nach erfolgloser Anfechtung nicht erneut zur Debatte stellen können. Ihre berufliche Ausbildung, sei es in Form eines Studiums oder einer klassischen Ausbildung, sollten Sie daher nicht fahrlässig aufs Spiel setzen und die Vertretung in erfahrene und fachlich versierte Hände legen. An dieser Stelle möchten wir Sie auf die knappen Fristen hinweisen, die sowohl für das Widerspruchs- als auch das Klageverfahren einzuhalten sind. In aller Regel beträgt die Frist einen Monat. Melden Sie sich also in jedem Fall rechtzeitig bei uns, da der Bescheid der Prüfungsleistung ansonsten nicht mehr wirksam angefochten werden kann. Wie Sie unter „Schritt 1“ erklärt, benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Vollmacht, um Sie in Ihrem Namen vertreten zu dürfen.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Prüfungsanfechtung         Vollmacht jetzt herunterladen

 

Schritt 1 - Kontaktaufnahme
Im ersten Schritt sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns Ihren speziellen Fall schildern. Am besten geeignet ist dabei der Erstkontakt per Telefon, um direkt auf alle Einzelheiten eingehen zu können und Ihre Prüfungsanfechtung auf den richtigen Weg bringen. Wir bitten Sie im ersten Schritt darum, uns eine Vollmacht auszustellen, mit der wir in Ihrem Namen handeln dürfen. Das notwendige Dokument können Sie sich hier ganz einfach herunterladen.
Schritt 2 - Akteneinsicht
Im zweiten Schritt fordern wir für Sie eine Akteneinsicht an. Nur so können wir uns einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen und uns vergewissern, wie sich Ihr konkreter Fall darstellt. Dieser Schritt ist Voraussetzung, um einen begründeten Widerspruch einzulegen und muss daher schnellstmöglich in die Wege geleitet werden.
Schhritt 3 - Widerspruch
Im dritten Schritt legen wir den begründeten Widerspruch ein, welcher dem jeweiligen Prüfungsausschuss vorgelegt wird. In der Regel ist der begründete Widerspruch erfolglos, da das zuständige Prüfungsamt für seine Prüfer eintreten wird.
Schhritt 4 - Klageverfahren
Der vierte und in aller Regel erfolgsversprechenste Schritt ist das Klageverfahren, welches wir für Sie auf den Weg bringen. Im Klageverfahren ist nicht länger die Entscheidung des jeweiligen Prüfungsamtes von Bedeutung, sondern die Entscheidung des zuständigen Gerichts. Dieses ist unabhängig von Prüfling und Prüfer und entscheidet daher unvoreingenommen.