Prüfungsrecht

Professionelle Beratung und Unterstützung in Belangen des Prüfungsrechts

Professionelle Beratung und Unterstützung in Belangen des Prüfungsrechts

Jede Ausbildung findet ihren Ausklang in der Abschlussprüfung. Im besten Fall ist damit die Angelegenheit beendet und der ehemalige Prüfling kann sich den neuen Aufgaben widmen. Was aber, wenn das Ergebnis nicht, wie erhofft ausfällt?
Die ersten Schritte zur PrüfungsanfechtungBegründen Sie Ihren Widerspruch

Die ersten Schritte zur Prüfungsanfechtung

Nach einer Phase der Enttäuschung, muss sich mit der Prüfung auseinander gesetzt werden. Lag es an einem selbst oder haben andere Ereignisse den Ausgang der Prüfung negativ beeinflusst? Nach unserer Erfahrung wenden sich die Prüflinge an uns, wenn sie das Gefühl gehabt haben, dass etwas an der Prüfung falsch gelaufen ist. Häufig haben diese Prüflinge dann auch Recht, denn, wer weiß, dass er die Prüfung zu Recht nicht bestanden hat, der sucht die Gründe bei sich. Wer aber gelernt hat und gut vorbereitet in eine Prüfung gegangen ist, fragt sich natürlich, warum er nicht bestanden hat. Häufig reift dann der Entschluss gegen das Prüfungsergebnis vorzugehen, es soll ein Widerspruch gegen den Prüfungsbescheid eingelegt werden. Hier gilt es nun die erste Klippe zu umschiffen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingelegt werden. Da stellen sich bereits die ersten Fragen. Wann ist den nun der Bescheid zugegangen und wann läuft den die Monatsfrist genau ab? Bereits diese Fragen sind für den erfolgreichen Widerspruch von Bedeutung, denn wenn Fehler gemacht werden, kann gegen den Prüfungsbescheid nicht mehr vorgegangen werden.

Begründen Sie Ihren Widerspruch

Häufig treten nun die nächsten Probleme auf. Diese können bei einem selbst liegen, aber natürlich werden die Probleme häufig auch von der Gegenseite kommen. Bei einem selbst liegen die Dinge häufig in der Begründung des Widerspruchs. Es ist zunächst nicht notwendig den Widerspruch zu begründen, doch wenn die Begründung ausbleibt, kann man sich das Ergebnis sicherlich selbst ausrechnen und es dürfte nicht überraschen, dass hier nicht mit einem positiven Ausgang des Widerspruchverfahrens gerechnet werden kann. Auch wenn die Begründung selbst abgefasst wird, werden hier häufig Punkte angeführt, welche, für den Prüfling sicherlich wichtig sind, aber für das eigentliche Widerspruchsverfahren häufig irrelevant sind. Hier empfiehlt es sich, von einem Fachmann beraten zu werden, schließlich beeinflusst der Ausgang des Verfahrens den späteren Werdegang.

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Die Details entscheiden über den Ausgang des Verfahrens – Verzichten Sie auf Alleingänge

Aber selbst wenn die Probleme nicht bei einem selbst liegen, oft tauchen sie auch auf der Gegenseite auf. Nicht selten werden die rechtlich nicht beratenen Widerspuchsführer, teilweise mit haarsträubenden Begründungen, dazu gebracht, den Widerspruch zurück zu nehmen. Denn hier gilt, wenn die Angelegenheit auf diesem Weg erledigt wird, muss sie nicht mehr entschieden werden. Dies geht zum Teil sogar soweit, dass auch gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt, oft auch wider besseren Wissens, Behauptungen aufgestellt werden, die einzig und allein auf die Rücknahme des Widerspruchs gerichtet sind.

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Es soll nicht die Runde machen, dass ein Widerspruch erfolg hat, denn ein Widerspruchsverfahren bedeutet natürlich Arbeit. Zudem sollen auch die Prüfer nicht verärgert werden, schließlich hat man mit diesen auch in Zukunft noch zu tun. Zudem fallen auch, je noch Prüfung, nicht unerhebliche Prüfungsgebühren an, die im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs, natürlich nicht noch mal anfallen werden. Zieht man nur allein diese Punkte in Betracht, wird klar, dass es nicht erstrebenswert ist, sich einem derart wichtigen Widerspruchsverfahren ohne Unterstützung auszusetzen.

Zumal die wirklich entscheidenden Punkte für ein erfolgreiches Verfahren häufig sehr versteckt im Detail liegen. Das ist jedoch nur für den Rechtsanwalt erkennbar, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Nur wer die Fehlerquellen eines Prüfungsverfahrens kennt, kann dieses auch erfolgreich angehen. Häufig hat der Prüfling zurecht die richtige Ahnung, dass in seiner Prüfung etwas nicht richtig gelaufen ist, sei es, dass ein Prüfer auf seiner Meinung beharrt hat, obwohl auch die Antwort des Prüflings richtig gewesen ist, sei es weil die Korrektur einer Prüfung mit verächtlichen und abfälligen Bemerkungen versehen wurde. Doch in den meisten Fällen sind es dann andere Fehler in der Prüfung, die schließlich zu einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens geführt haben.