Prüfungsanfechtung
Schwerpunkt der Kanzlei Tröscher ist die Beratung in Belangen des Berufsbildung- und Prüfungsrechts. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Stadt oder in welchem Bundesland die Prüfungen abgenommen wurden, da die Kanzlei Tröscher im gesamten Bundesgebiet tätig ist. Durch unsere Erfahrung im Bereich Prüfungsrecht und damit verbunden zahlreichen durchgeführten Anfechtungen, sind Sie bei der Kanzlei Tröscher absolut an der richtigen Adresse. Neben unserem Schwerpunkt, der Beratung von Abschlussprüflingen und Auszubildenden, gilt unsere Dienstleistung auch Studierenden von Hochschulen oder Prüflingen von Fort- und Weiterbildungen.
mehr Informationen Download VollmachtSpezialisierung IHK & HWK
Ein besonderes Augenmerk legt die Kanzlei Tröscher auf die Beratung und Unterstützung von Prüflingen und Auszubildenden der Industrie & Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK). Durch den bereits sehr früh eingeschlagenen Kurs, sich primär auf Prüfungsanfechtungen von IHK und HWK Prüflingen zu konzentrieren, ist die Kanzlei Tröscher der ideale Ansprechpartner für Absolventen, die sich in ihrer Prüfung ungerecht behandelt fühlen und mit ihrem Ergebnis unzufrieden sind. Melden Sie sich noch heute bei uns und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung, die wir Ihnen in diesem speziellen Rechtsgebiet für Ihre konkreten Bedürfnisse anbieten können.
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